Kurzreferat über die Ziele der kommunalen Wirtschaftsförderung

Beitrag zum Verständnis der Ziele der kommunalen Wirtschaftsförderung

Die Wirtschaftsförderung ist in der Bundesrepublik Deutschland im kommunalen Aufgabenbereich fest eingebunden. Die Gemeinden können sich dabei auf ihre verfassungsrechtlich durch Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes abgesicherten Aufgabenzuständigkeiten berufen. Diese gewährt ihnen das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Dies bedeutet, dass für Städte und Gemeinden die kommunale Wirtschaftsförderung im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsaufgaben eine originäre Aufgabe ist, die zur Sicherung der Lebensgrundlage und der Lebensqualität der Bürger erfolgreich erfüllt werden muss. Die kommunale Wirtschaftsförderung hat im Prinzip eine sehr eigennützige Aufgabe, nämlich die Förderung der Produktionsbedingungen der örtlich ansässigen Unternehmen in Industrie, Handwerk und Handel. Oft werden als Ziele der kommunalen Wirtschaftsförderung die folgenden Begriffe genannt: 

  • höheres Gewerbesteueraufkommen,

  • ausgewogene Wirtschaftsstruktur, 

  • Neuansiedlungen, 

  • technologisch-wissenschaftliche Orientierung, usw.

In einer Publikation von F. Möller "Kommunale Wirtschaftsförderung" (Stuttgart, Köln, 1963) steht folgende häufig zitierte, aber auch komplexe Definition: Kommunale Wirtschaftsförderung ist derjenige Teil der öffentlichen Gemeinschaftsaufgaben, der primär eine Begünstigung der örtlichen Wirtschaft durch Verbesserung ihrer Standortbedingungen und damit ihrer Produktion hat und als sekundäre Folgewirkung die harmonische Gestaltung des Verhältnisses aller öffentlichen Gemeinschaftsaufgaben zu den an ihnen bestehenden Interessen der Wirtschaft mittels geeigneter Lenkungsmassnahmen und -handlungen der Gemeinden zum Gegenstand hat. Hier wird deutlich, dass die kommunale Wirtschaftsförderung eine für die Kommune sinnvolle, wichtige und notwendige Aufgabe im Rahmen ihrer Daseinsvorsorge ist. Sie verbessert die Standortbedingungen für die jeweils lokale Wirtschaft und mehrt damit die wirtschaftliche Wertschöpfung und das soziale Wohl der Kommune. Die nachhaltige Förderung der Produktionsbedingungen der ortsansässigen Unternehmen ist ein Hauptziel. Hier wird auch an zukünftige Unternehmensgründungen in der Kommune gedacht, denn ein gezieltes Standortmarketing und positive Beeinflussung städtebaulicher und verkehrstechnischer Aktivitäten sowie ökologische und sozialverträgliche Wohnumfeldverbesserung wird die Attraktivität der Kommune auch im naturnahen Umfeld der Region nachhaltig unterstützen. Im Rahmen der staatlichen regionalen Wirtschaftsförderung (i.e. Gemeinschaftsaufgabe Bund/Länder zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur) sind die folgenden Globalziele zu nennen: 

  • das wachstumspolitische Ziel,

  • das ausgleichspolitische Ziel,

  • das stabilitätspolitische Ziel.

Weitere Ziele wie die Stärkung der kommunalen Finanzkraft bzw. die Senkung der sozialen Transferleistungen, wie z.B. Sozialhilfe, Wohngeld etc., sollen die finanziellen Voraussetzungen für die kommunale Wirtschaftsförderung schaffen. Der abhängige Arbeitnehmer, aber auch der Selbständige, benötigt nicht nur den Arbeitsplatz mit der entsprechenden Infrastruktur (harte Standortfaktoren), sondern er legt in der Regel auch Wert auf attraktive Wohn-, Schul- und Freizeitangebote (weiche Standortfaktoren). Dies gilt grundsätzlich für Städte und Gemeinden jeder Grössenordnung.

Hier erkennt man die gegenseitige Nutzniessung von Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung zum Wohle aller Bürger.

 

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